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Erläuterung der Statuten

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                                                “ERLÄUTERUNGEN DER STATUTEN“

1 : Vereinsmitglieder
1.Jede erwachsene Person mit gutem Charakter darf sich anmelden, solange er/sie die unten erwähnten Bedingungen erfüllt:
a. Neigung für den Motorradsport und Freundschaftspflege in der Gruppe
b. Gültige Verkehrsdokumente und mindestens ein 125 ccm Motorrad
c. Im Besitz des gültigen Fahrausweis
d. Einverständnis mit Statuten und dessen Erläuterungen von Verein und dessen Inhalte.Sich einverstanden erklären mit der Einzahlung die für den Verein bestimmt sind.
f. Mindestens an einer Veranstaltung des Vereins pro Jahr teilnehmen
g. Ausgefülltes Anmeldungsformular
2.Nach dem das Anmeldungsformular abgegeben ist, ausgefüllt und durch das Mitglied unterschreiben ist, muss man es einem der Vorstandsmietglieder abgegeben. Neue Mietglieder müssen mit dem Anmeldungsformular auch zwei Passfotos beilegen, die für die Mietgliederkarte bestimmt sind.

2 :  Rechte der Mitglieder
Rechte der Mitglieder im Verein sind wie unten erwähnt:
1. Anmelden und teilnehmen an Vereinsveranstaltungen
2. Er/sie bekommt eine Mitgliederkarte
3. Gewährung der Informationen vom Vorstand über den Kontostand vom Verein oder Informationen über andere Vereinsmitglieder
4. Beihilfe bei diversen Vereinsunternehmungen, Vorschläge über Änderungen innerhalb des Vereins, Stimmrecht bei Abstimmungen und diversen Diskussionen in Generalversammlungen

3 :  Vereinsvorstand
1.
Der Vereinsvorstand besteht aus Präsident, Stellvertreter, Kassierer, Sekretär und vier diversen Regionalvertretern. Dies ist das rechtliche Organ, das diverse Entscheidungen trifft, über die Vorgangsweise des Vereins. Entscheidungen werden getroffen mit Einverständnis von der Mehrheit des Vorstands oder wird mit dem Majorzverfahren gewählt. In besonderen Fällen verteilt der Vorstand verschiedene Aufträge an bestimmte Mitglieder, im Name des Vereins.
2.Für den Vorstand ist das Recht reserviert über Medien und Öffentlichkeit mit dem Vereinsnamen “SHQIPONJAT”  

4 :  Einzelne Aufgaben
1. VereinspräsidentOrientiert über jede Aktivität und Organisation des Vereins nach Bestimmungen des Statutes und diesen Erläuterungen des Statutes des Vereins. Er präsentiert den Verein und informiert die Mitglieder über das Vorgehen des Vereins, mindestens drei Wochen im Voraus. Im Falle eines neuen Vorstands, handelt der Vereinspräsident nach Punkt 6 von dieser Erläuterung der Statuten. Der Präsident darf seine Stellvertreter auswählen oder den Sekretär für die Veröffentlichung einer Mitteilung an die Mitglieder über diverse Versammlung oder über das Vorgehen.  
2. Stellvertreter des PräsidentenDer Stellvertreter ist automatisch im Falle, dass der Präsident ausfällt, führt der Vorstand die Aufgaben des Präsidenten aus.
3.Sekretär und Kassierer Der Sekretär unterstütz und hilft dem Vereinsvorstand. Er verwaltet das ganze Archiv über die Mitglieder, sowie auch das Archiv über das Einkommen des Vereines. Der Sekretär und der Kassierer sind verpflichtet, ein Mal während drei Monaten den Mitgliedern über den gesamten Stand des Vereins zu berichten.Der Kassierer ist dafür verantwortlich, dass die Mitgliederschaftskosten rechtzeitig einkassiert werden und er ist für die Bankgeschäfte in Kooperation mit dem Vorstand verantwortlich.
 
5 :  Sitz des Vereins
Der Sitz des Vereins wird vom Präsident beschlossen und es wird an bestimmten Organen weitergeleitet, sowie auch an die Mitglieder, innerhalb von zwei Wochen nach seiner Wahl.

6 :  Mandatsdauer und Wahl des neuen Vorstand
1.Der Vereinsvorstand hat ein Mandat von drei Jahren. Einen Monat vor dem Ende des Mandates ist der Vorstand verpflichtet die Mitglieder über einen Bedarf nach einem neuen Vorstand, an der Generalversammlung, zu berichten. Alle Mitglieder samt Vorstand haben Recht auf die Kandidatur auf den diversen Posten des Vorstandes.
2.Die Wahl des neuen Vorstandes wird erst gemacht, wann mindestens ½ von den Vereinsmitgliedern präsent sind. An den GS wird über jeden Posten eine Wahl stattfinden. Der Reihe nach, als erstes der/die neue Präsident/in, Stellvertreter/in, Sekretär/in, Kassierer/in, sowie auch die vier Regionalvertreter/innen.
3.Nach der Wahl des Vorstandes ist der Präsident automatisch verpflichtet zu handeln, nach  Punkt 5 dieser Erläuterungen der Statuten. 

7 :  Ausflüge und Versammlungen
1. Hauptsächliche Aktivitäten des Vereins sind Ausflüge und Versammlungen. Die hauptsächlichen Gründe der Versammlungen sind hier erwähnt: 
a. Gemeinsame, touristische Ausflüge In diesen Versammlungen, versammeln sich die Mitglieder an einen vom Vorstand bestimmten Ort oder nach Wunsch der Mitglieder, hier wird auch mit dem Majorzverfahren gewählt. Für solche Versammlungen muss der Vorstand mindestens eine Woche im Voraus die Mitglieder informieren. An touristischen Ausflügen müssen die Mitglieder die Kolonne der Motorradfahrer führend respektieren und in der Kolonne fahren, wie es sich gehört ohne sich aus der Kolonne zu entfernen. Gruppenfahrten werden vom Präsident bestimmt und er führt die Kolonne. Im Falle seiner Abwesenheit ist automatisch sein Stellvertreter führend und im Falle das beide abwesend sind, so führt einer der Vorstandsmitglieder die Kolonne. Im Falle das eines der Mitglieder einen Unfall hat, sind automatisch alle Mitglieder verpflichtet anzuhalten und den/die Verunfallte/n so gut wie möglich zu versorgen. Diejenigen die sich nicht korrekt verhalten in der Gruppenfahrt und nicht ihre Kollegen respektieren, werden durch den Vorstand verwarnt und bei Wiederholungen aus dem Verein ausgeschlossen.
b. Generalversammlung Der Vorstand und über ¼ der Mitglieder dürfen eine Generalversammlung wiederrufen, für diverse Diskussionen über die Vereinsaktivitäten und dessen Vorgehens. Diese Generalversammlung wird durch den Präsidenten bekannt gegeben, mindestens drei Wochen im Voraus.
c. Generalversammlung über eine neue Wahl des Vorstandes Die detaillierte Beschreibung dieser Generalversammlung ist in Punkt  6 dieser Erläuterung der Statuten beschrieben.

8 :  Vereinseinkommen 
1. Das Vereinseinkommen besteht aus einem jährlichen Mitgliederbeitrag von 100 SFr pro Mitglied. Sonstige Vereinseinkommen bestehen aus diversen Quellen von Mitgliedern, Motorsportamateuren, Sponsoren etc.
2. Die jährlichen Mitgliedschaftskosten können auch geändert werden, in diesem Falle wird eine andere Summe bestimmt, mit dem Majorzverfahren.
3.Der albanische Motorradverein “SHQIPONJAT” ist ein gewinnfreier Verein und die Mitglieder/Vereinsvorstand machen keine Gewinne. Die Einnahmen werden benutzt um diverse Veranstaltung zu finanzieren wie unten erwähnt:
a. Mit den einnahmen werden die Versammlungen und Ausflüge, die schon in Punkt 7 erwähnt worden sind, finanziert.
b. Finanziert werden auch diverse Bekleidungen, sowie auch diverse Stücke mit dem Vereinssymbol.
c.Diversen administrative Kosten des Vorstandes werden auch finanziert.
4. Sobald ein Mitglied aufgenommen wird, ist es automatisch verpflichtet den Mitgliederbetrag zu bezahlen und dass er/sie sich einverstanden erklärt mit den Statuten und dieser Erläuterung der Statuten des Vereins. Falls ein Mitglied den Betrag nicht Ende des Jahres bezahlt hat wird er/sie verwarnt und nach einem Jahr automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.
5.Der Sekretär und der Kassierer haben als Aufgabe den jährlichen Mitgliederbeitrag einzukassieren, von Anfang des Jahres bis zur ersten offiziellen Versammlung, sowie auch zwei Mal während des  Jahres über den Finanziellen Stand zu berichten. Der Bericht wird dann an jedes Mitglied bekannt gegeben, um sie über den Finanziellen Stand des Vereins zu informieren.

9 :  Änderungen dieser Erläuterungen der Statuten
Die Punkte dieses Verzeichnisses können an jeder Versammlung diskutiert werden. Im Falle des Änderungsvorschlages, dann gilt diese Prozedur:
1.Der Vorschlag oder die Ideen für eine Änderungen dieser Erläuterungen der Statuten werden schriftlich vom Antragsteller an alle Mitglieder abgegeben.´
2.Die Mitglieder werden zwei Wochen zur Verfügung gestellt und es wird automatisch ein neuer Termin für eine Versammlung bestimmt.
3.An der Generalversammlung für eine Änderungen müssen mindestens ½ der Mitglieder präsent sein um eine Änderungen vorzunehmen
4.Im Falle, dass es mehr als einen Vorschlag gibt werden alle gewählt, der Reihe nach, so wie sie eingereicht sind.
5.An Versammlungen über vorgeschlagene Änderungen dieser Erläuterungen der Statuten kann auch mit dem Majorzverfahren, nach einer Abstimmung, eine Änderung vorgenommen werden.
6.Nach jeder Änderung dieser Erläuterungen der Statuten werden neue, durch den Sekretär verfasste, an alle Vereinsmitglieder abgegeben.     
 

 

 
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