S T A T U T E N
VON M.C. SHQIPONJAT
1 : Name und Emblem
a. Name des Vereins ist:MOTORRAD CLUB “SHQIPONJAT”
b. Das Emblem dieses Verein ist ein roter Hintergrund, ein zweiköpfiger Adler und ein Motorrad im Vordergrund mit dem Namen des Vereins “SHQIPONJAT “.
2 : Zweck Der Zweck von M.C “SHQIPONJAT” ist eine Erweiterung und Integration von albanischen Motorradsportlern in der Schweiz. Dies möchten wir erreichen indem wir diverse Veranstaltungen wie z.B.:
a.Touristische Ausflüge mit Teilnahme von eigenen Mitgliedern und Motorradsportlern, Amateure aus der Schweiz und aus dem Ausland.
b.Erweiterung der Gästefreundschaft in der Zukunft und sportliches Engagement der Mitglieder.
c.Gastfreundschaftspflege und sportliche Kooperation M.C. “SHQIPONJAT“ mit anderen Vereinen im Inland und im Ausland..
3 : Mitgliederschaft
a. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die Neigung zum Motorradsport hat und im Besitz eines registrierten Motorrades mit mindestens 125 ccm, inkl. einem gültigen Führerweises sind.
b.Die Aufnahme von neuen Mitgliedern im Verein, sowie der Ausschluss aus dem Verein, ist in den “Erläuterungen der Statuten“ aufgeführt.
4 : Teilnahme
Jedes Mitglied ist verpflichtet mindestens an einer Veranstaltung pro Jahr teilzunehmen, die vom Verein organisiert sind. Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen mit den “Erläuterungen der Statuten“ des Vereins organisiert.
5 : Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand ist führendes Organ innerhalb des Vereins. Im Vorstand sind: Vereinspräsident, Stellvertreter des Vereinspräsidenten, Kassierer sowie vier bestimmte Personen aus diversen Region des Inlandes.
6 : Kassewesen
Die Einnahmen von M.C. “SHQIPONJAT“ bestehen aus:
a. Dem Jahresbeitrag der Mitglieder gemäss den Beschlüssen der Generalversammlung
b. Freiwillige Sponsorenbeiträge und Geschenke
c. Sonstigen Einnahmen
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
7: Zeitliche Begrenzung der Mitgliederschaft
Die Mitgliederschaft eines Mitglieds dauert so lange der Verein existiert mit Unterbrechung durch Mitglieder selber oder allfällige Ausschlüsse wegen Missachtung der Statuten und “Erläuterungen der Statuten“ des Vereins. Allfällige Ausschlüsse werden in den “Erläuterungen der Statuten“ des Vereins in Einzelheiten bestimmt.
8 : Umgang mit den Medien und der Öffentlichkeit
Der Umgang mit den Medien und der Öffentlichkeit ist reserviert für den Vereinspräsident oder für die Vorstandsmitglieder. Der Vereinsvorstand darf die Vorgangsangsweise des Vereins gegenüber Medien und Öffentlichkeit veröffentlichen.
9 : Erläuterungen der Statuten, des VereinsVereinsmitglieder erhalten eine Mappe mit den “Erläuterungen der Statuten“, diese darf nicht das Gegenteil des Statutes sein. Die “Erläuterungen der Statuten“ beinhalten diverse Bestimmungen über den Verein und deren Mitglieder. Er darf geändert werden, aber nur mit Einverständnis mehrer Vereinsmitglieder.





